VDP Berlin-Brandenburg wählt neue Doppelspitze – Datenschutz als Prüfstein für das neue Berliner Schulgesetz
Der Verband Deutscher Privatschulen Berlin-Brandenburg (VDP BB) hat eine neue Doppelspitze gewählt: Assol Urrutia-Grothe, Geschäftsführerin der Pankower Früchtchen gGmbH, und Tim Balzer, Geschäftsführer der Rackow-Schulen in Berlin und Frankfurt übernehmen künftig gemeinsam die Führung des Landesverbandes.
Als weitere Vorstandsmitglieder sind gewählt Susann Löscher (Angermünder Bildungswerk e.V.), Damaris Weinert (Akademie Seehof Berlin gGmbH), André Siggemann (BEST-Sabel Bildungseinrichtungen gGmbH) und Kristof Wenger (Neues Gymnasium Glienicke, ASG Anerkannte Schulgesellschaft mbH).
Mit dieser Wahl wird die Vielfalt der freien Bildungsträger abgebildet: Balzer steht als langjähriger Vertreter im berufsbildenden Bereich für wirtschaftliche Kompetenz und Ausbildungsnähe, Urrutia-Grothe als erfahrene Schulträgerin mit Betriebsstätten in Berlin und Brandenburg für die allgemeinbildenden Schulen.
Aktueller Schwerpunkt der Verbandsarbeit ist das geplante neue Gesetz zur Finanzierung freier Schulen in Berlin: (Gesetzentwurf abrufbar: www.parlament-berlin.de/ados/19/BildJugFam/vorgang/bjf19-0369v.pdf).
Es soll mehr soziale Gerechtigkeit schaffen – ein Ziel, das die freien Schulen ausdrücklich unterstützen. Doch die Umsetzung birgt Risiken: Dem Verband liegt ein Datenschutzgutachten vor, nach dem die derzeit geplante Erhebung und Speicherung sensibler Familiendaten nicht DSGVO-konform sei.
„Das neue Schulgesetz verfolgt ein richtiges Ziel: mehr soziale Durchmischung“, sagt Tim Balzer. „Aber es darf nicht auf Kosten des Datenschutzes und der Rechtssicherheit gehen. Wenn Schulen verpflichtet werden, Steuerbescheide und Einkommensdaten zu sammeln, entsteht ein massiver Verwaltungsaufwand – und ein Risiko für das Vertrauen von Eltern und Lehrkräften.“ Auch Assol Urrutia-Grothe betont die Verantwortung der Politik, hier nachzusteuern: „Niemand stellt die Ziele des Gesetzes infrage. Aber Datenschutz ist kein Detailthema – er ist Grundvoraussetzung für Akzeptanz. Familien müssen sicher sein können, dass ihre sensiblen Daten nicht in falsche Hände geraten.“
Der VDP Berlin-Brandenburg fordert deshalb eine fachliche Überprüfung vor dem Beschluss, ob die vorgesehenen Regelungen datenschutzkonform und organisatorisch umsetzbar sind. Erst danach sollte das Gesetz verabschiedet werden. „Ein Gesetz, das Gerechtigkeit schaffen will, darf keine neuen Unsicherheiten erzeugen“, erklärt Balzer. „Wir wollen, dass es funktioniert – nicht nur auf dem Papier, sondern sicher und vertrauenswürdig im Alltag der Schulen.“
Darüber hinaus bekräftigt der Verband zentrale Anliegen der freien Schulen zur Gesetzesnovelle: - Einkommensprüfung nur auf Antrag, um Datenschutz und Bürokratieaufwand zu reduzieren.
- Verlässliche Personalkostensätze und feste Stichtage, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
- Verzicht auf die oberen beiden Einkommensstufen der Schulgeldtabelle, um die Existenz aller freien Schulen zu gewährleisten.
Der VDP BB bietet der Berliner Bildungsverwaltung und den Fraktionen des Abgeordnetenhauses an, gemeinsam über eine rechtssichere und praxistaugliche Umsetzung zu diesen Themen der Gesetzesnovelle zu beraten. „Freie Schulen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen – aber sie brauchen klare, verlässliche und datenschutzkonforme Rahmenbedingungen“, so Balzer. Das neue Führungsduo kündigte zudem an, dem Verband im kommenden Jahr einen gemeinsamen Arbeitsplan für Berlin und Brandenburg vorzulegen. Dieser soll neben der Schulgesetznovelle auch Themen wie auskömmliche Grundfinanzierung, Fachkräftesicherung, Digitalisierung und pädagogische Qualitätssicherung beider Länder umfassen. „Unser Ziel ist es, den Bildungsstandort beider Länder nachhaltig zu stärken“, sagt UrrutiaGrothe. „Freie Schulen sind Teil der Lösung – nicht Teil des Problems.“
Der Landesverband VDP Berlin-Brandenburg e.V. vertritt 44 freie Schulträger mit rund 100 Einrichtungen und ca. 17.000 Schülerinnen und Schülern aus der frühkindlichen Bildung, des allgemein- und berufsbildenden Schulbereiches sowie der Weiter- und Erwachsenenbildung. Alle Bildungseinrichtungen haben es sich zur Aufgabe gemacht, das öffentliche Bildungswesen in Berlin und Brandenburg durch innovative Angebote zu ergänzen und weiterzuentwickeln.
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