VDP Berlin-Brandenburg e.V. begrüßt Anpassung der Geschwisterkindermäßigung
Pressemitteilung 04/2006 vom 27. August 2026:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat angekündigt, die Geschwisterkindermäßigung im Rahmen der ab dem 1. August 2027 geltenden Ersatzschulgenehmigungsverordnung (ESGV) anzupassen. Für den VDP Berlin-Brandenburg ist dies ein wichtiger Erfolg: Der Verband hatte sich in der Vergangenheit stark dafür eingesetzt, die Regelung zugunsten der Schulen in freier Trägerschaft zu ändern.
Tim Balzer, Vorsitzender des VDP Berlin-Brandenburg, erklärt: „Dass eine unserer zentralen Forderungen jetzt aufgegriffen wurde, ist ein wichtiger Erfolg für unsere Mitgliedsschulen. Die Senatorin hat gehalten, was sie zugesagt hat.“
Die Ermäßigung wird künftig erst ab dem zweiten Kind gewährt, das eine Schule desselben Trägers besucht. Sie beträgt 20 Prozent für das zweite Kind, 40 Prozent für das dritte Kind sowie 50 Prozent für das vierte und jedes weitere Kind.
Klar ist aber auch: Der Erfolg ist nur ein erster Schritt. Der VDP Berlin-Brandenburg fordert weiterhin, dass die durch die Geschwisterkindermäßigung entstehenden Einnahmeausfälle der Schulen vollständig ausgeglichen werden.
Dazu Assol Urrutia-Grothe Vorsitzende des VDP Berlin-Brandenburg: „Schulen in freier Trägerschaft brauchen eine verlässliche Finanzierung, keine halben Lösungen zulasten der Träger. Deshalb setzen wir uns als VDP auch weiterhin dafür ein, dass es im Sinne der Schulen in freier Trägerschaft zu Anpassungen der Verordnung sowie des Gesetzes zur Neuregelung der Ersatzschulfinanzierung kommt“.