Neues Privatschulrecht: VDP Berlin-Brandenburg fordert dringend Nachbesserungen

Die im Berliner Tagespiegel veröffentlichten Absichten des Berliner Senats, in einem Referentenentwurf die Rahmenbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft gesetzlich zu verändern, haben große Unruhe bei Mitgliedsschulen des Verbandes Deutscher Privatschulen Berlin-Brandenburg (VDP BB) hervorgerufen.

Während einige geplante Verbesserungen ausdrücklich begrüßt werden, wie z.B. Ausgleichszahlungen für wirtschaftlich schwache Familien und Kinder mit Inklusionsbedarf, birgt insbesondere die geplante Einführung einer neuen Schulgeldtabelle erhebliche Risiken für die wirtschaftliche Stabilität freier Schulträger. „Die geplante Schulgelddeckelung bis zu einem Einkommen von 106.000 Euro stellt für viele freie Schulträger eine wirtschaftlich kaum darstellbare Belastung dar. Ohne eine angemessene Kompensation riskiert das Land den Verlust von Schulplätzen, was keinesfalls im Sinne der Bildungsvielfalt Berlins sein kann. Wir brauchen Sicherheit und Verlässlichkeit, nicht zusätzliche Bürokratie und sinkende Zuschüsse“, warnt Andreas Wegener, Vorsitzender des VDP BB. Zudem wäre eine derart ausgestaltete Regelung verfassungswidrig, da bereits im Jahr 2017 in einem Rechtsgutachten von der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Frauke Brosius-Gersdorf u.a. festgestellt wurde, dass ein Schulgeldmodell nicht durch Gesetzgeber oder Verwaltung vorgeschrieben werden darf.

Viele Träger haben Sorge um ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Der vorgesehene Einkommensdeckel für die Schulgeldstaffelung liegt weit unter den bisher geltenden Grenzen. Während für Empfänger staatlicher Sozialleistungen eine Kompensation vorgesehen ist, fehlen adäquate Lösungen für die mittleren Einkommensgruppen. Dabei zeigen freie Schulträger bereits jetzt große Flexibilität und gewähren einkommensschwachen Familien Stipendien und Reduzierungen auch unterhalb bestehender Grenzwerte. Auch dass die Zuschüsse weiterhin die realen Bau- und Sachkosten ausklammert und lediglich Personalkosten für die beim Land direkt Beschäftigten berücksichtigen soll, also keine Sozialarbeit, keine IT-Administration, zeugt wenig von weitsichtiger, auskömmlicher Teilfinanzierung zivilgesellschaftlichen Bildungsengagements.

Die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft belaufen sich aktuell – je nach Schulart – auf lediglich 50 bis 60 Prozent der Aufwendungen, die das Land für öffentliche Schulen bereitstellt. Angesichts dieser Differenz sind freie Schulen gezwungen, über Schulgelder und Eigenmittel ihre hochwertigen, oft personalintensiven Bildungsangebote zu finanzieren. Ohne eine verlässliche wirtschaftliche Basis könnten gerade diese spezialisierten Angebote, die viele Familien bewusst für ihre Kinder wählen, in Gefahr geraten.

Der VDP BB setzt sich seit Langem für ein faires, sozial gerechtes, tragfähiges und zukunftsweisendes Finanzierungssystem ein und wird sich aktiv in die anstehenden Beteiligungsprozesse einbringen. Es geht um die Sicherung von 11% der Schulplätze der allgemeinbildenden und 25% der berufsbildenden Schulen sowie ihren Ausbau für Berliner Schülerinnen und Schüler.

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