FAQs rund um private Bildungseinrichtungen

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen (FAQ)

Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) umfassen alle Bildungseinrichtungen, die nicht in staatlicher Trägerschaft sind und Ihre besonderen Angebote tragen maßgeblich zur Bildungsvielfalt in allen Bundesländern bei. Hierzu zählen Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, allgemein- und berufsbildende Schulen, Weiterbildungseinrichtungen im Bereich der Erwachsenenbildung sowie private Fach- und Hochschulen. Träger sind überwiegend gemeinnützige Gesellschaften und Vereine.  Bei den Schulen in freier Trägerschaft unterscheidet man zwischen Ersatzschulen, die staatliche Schulen einer bestimmten Schulform ersetzen, und sogenannten Ergänzungsschulen, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen.

Der Staat besitzt weder ein Monopol in Bildungs- und Erziehungsfragen noch ein Schulmonopol. Schon lange, bevor sich der Staat mit Schulfragen befasste, stand das private Schulwesen in hohem Ansehen.

In der freiheitlich-demokratischen Staatsform unseres Grundgesetzes sind neben staatlichen Schulen entsprechende Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) vom Staat nicht nur zu dulden, sondern zu gewährleisten. Artikel 7, Absatz 4 unseres Grundgesetzes sagt:

„Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“

Ersatzschulen
Sie sind allgemeinbildende oder berufliche Schulen in freier Trägerschaft, die nach vorheriger Genehmigung von Bildungsministerien bzw. Bildungsverwaltungen den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft entsprechen. Sie können die Bildungsgänge durch besondere Inhalte und pädagogische Konzepte prägen. Ersatzschulen sind durch das Bildungsministerium zu genehmigen (genehmigte Ersatzschule) und können unter bestimmten Voraussetzungen den Status einer anerkannten Ersatzschule erhalten. An anerkannten Ersatzschulen erworbene Abschlüsse, Zeugnisse und Versetzungsentscheidungen haben die gleiche Gültigkeit wie an den entsprechenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

Ersatzschulen erhalten pro Schüler*in einen Zuschuss vom Staat, der je nach Bundesland derzeit im Schnitt bei zwei Dritteln der Kosten liegt, die der Schüler*in an einer staatlichen Schule verursachen würde. Diesen Zuschuss erhalten die Schulen aber in der Regel frühestens drei Jahre nach ihrer Gründung. Einzige weitere Einnahmequelle für Ersatzschulen ist das Schulgeld der Eltern, das laut Grundgesetz so bemessen sein muss, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.

Ergänzungsschulen
Alle übrigen Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) sind Ergänzungsschulen, sind gegenüber Bildungsministerien bzw. Bildungsverwaltungen anzeigepflichtig und der Träger benötigt somit keine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bildungsministerien bzw. Bildungsverwaltungen einer angezeigten Ergänzungsschule den Status einer anerkannten Ergänzungsschule (Erfüllung der Schulpflicht erfüllt und Erwerb staatlicher Abschlüsse) verleihen.

Ergänzungsschulen. bieten Bildungsgänge oder Abschlüsse an, die weder an staatlichen Schulen angeboten werden noch vorgesehen sind. Ergänzungsschulen ergänzen also das staatliche Schulsystem.

Ergänzungsschulen finden sich besonders häufig im beruflichen Bereich, wo es für manche Berufe keine staatlichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt.

Privatschulen haben große Vorteile für Schülerinnen und Schüler. Mit ihren differenzierten pädagogischen, weltanschaulichen und an den Bedürfnissen der Lernenden orientierten Profilen bieten sie ein besonders vielfältiges Angebot. Privatschulen arbeiten eigenständig und effizient und passen sich rasch an gesellschaftliche und technische Entwicklungen an. Sie gewährleisten dadurch zeitgemäße Bildungskonzepte auf höchstem Niveau. Wobei ebenso die Vermittlung klarer gesellschaftlicher Werte im Fokus steht. Nicht zuletzt sind außerschulische Aktivitäten ebenso wie die Förderung von sozialem Engagement und einem aktiven Miteinander in vielen Einrichtungen selbstverständlich.

Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) haben grundsätzlich zwei Einnahmequellen: Staatliche Zuschüsse und das Schulgeld der Eltern bzw. Schüler*innen. Der staatliche Zuschuss für die Ersatzschulen bemisst sich an der Höhe der Kosten, die ein Schüler an einer staatlichen Schule verursacht. Je nach Bundesland erhalten Ersatzschulen einen unterschiedlich hohen Teil dieses Betrags, im Schnitt etwa zwei Drittel. Leider reicht der staatliche Zuschuss in den meisten Fällen nicht aus. Ihre restlichen Kosten müssen die Schulen daher über das Schulgeld decken. Um allen Interessenten den Schulbesuch zu ermöglichen, bieten viele Privatschulen Stipendien, Schulgeldstaffelungen und Geschwisterrabatte an. Die Zahlung von Schulgeld bemisst sich zudem in vielen Privatschulen anhand der Einkommensverhältnisse. Welche Kosten auftreten, hängt von der jeweiligen Bildungseinrichtung ab. Wenden Sie sich diesbezüglich einfach direkt an die Schule Ihrer Wahl.

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