Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Richtlinie des MBJS zum Startchancen-Programm
An das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Trägerrichtlinie bedanken wir uns. Der Verband deutscher Privatschulen Berlin/Brandenburg e.V. (VDP) hat den Entwurf mit seinen Mitgliedern erörtert. Nachfolgend fassen wir die wesentlichen Rückmeldungen und Fragen unserer Mitglieder zusammen.
1. Grundsätzliche Einschätzung
Wir begrüßen, dass das Ministerium die Rückmeldungen der Schulträger aufgegriffen hat. Dass mit dem Einsatz zusätzlichen Personals nicht nur Personalkosten, sondern auch Sach- und Gemeinkosten entstehen, ist unstrittig. Insofern ist es aus unserer Sicht richtig, dass dieser Aspekt in der Richtlinie berücksichtigt werden soll.
Allerdings weisen wir darauf hin, dass es sich bei der geplanten Änderung, soweit für uns ersichtlich, nicht um zusätzliche Mittel handelt, sondern um eine Umschichtung innerhalb des jeweils vorhandenen, unveränderten Chancenbudgets der Schule. Werden künftig zusätzlich zu den Personalkosten auch Sach- und Gemeinkosten, beziehungsweise bei Beauftragung eines externen Dienstleisters gegebenenfalls weitere Kosten, aus demselben Budget finanziert, verringert sich der für andere Maßnahmen zur Verfügung stehende Anteil des Chancenbudgets entsprechend. Wir bitten um Klarstellung, ob diese Einschätzung zutrifft oder ob an anderer Stelle zusätzliche Mittel für die Chancenbudgets vorgesehen sind.
2. Reichweite der Förderung bei externen Dienstleistern
Im Anschreiben des Ministeriums heißt es, bei Beauftragung eines externen Dienstleisters könnten die gesamten Kosten der Personalmaßnahme über die geänderte Richtlinie ausfinanziert werden. Im Richtlinientext selbst (Nummer 5.5 Buchstabe b) findet sich hierzu lediglich der Hinweis auf die Kosten des Schulträgers für die Beschaffung von an Schule eingesetztem Personal, unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Aus Sicht des VDPs bleibt unklar, ob damit sämtliche Personal-, Verwaltungs- und Gemeinkosten eines externen Dienstleisters gemeint sind oder ausschließlich die Kosten der Personalbeschaffung selbst. Wir bitten um eine klarstellende Formulierung in der Richtlinie.
3. Kohärenz der Anreizstruktur
Sollte die vollständige Kostenkalkulation eines externen Dienstleisters übernommen werden, während bei eigener Beschäftigung durch den Schulträger lediglich eine Pauschale von vier Prozent für Sach- und Gemeinkosten anerkannt wird, entstünde eine unterschiedliche Anreizstruktur zwischen Eigenanstellung und externer Beschaffung. Wir regen an, zu prüfen, ob diese unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt ist oder ob eine Angleichung sinnvoll wäre.
4. Herleitung der Vier-Prozent-Pauschale
Die vorgesehene Pauschale von vier Prozent der förderfähigen Personalkosten für Sach- und Gemeinkosten ist aus Sicht des VDP in ihrer Herleitung nicht nachvollziehbar. Eine Berechnungsgrundlage ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Nach den bisherigen Erfahrungen erscheint dieser Wert eher knapp bemessen. Wir bitten um Erläuterung, auf welcher Grundlage der Wert ermittelt wurde, und regen an, ihn im Lichte der praktischen Erfahrungen zu überprüfen.
5. Neue Bestätigungspflicht der Schulleitung (Anlage 4)
Nach dem Entwurf soll die Schulleitung künftig ausdrücklich bestätigen, dass die Kosten der Personalmaßnahme zulasten des schulischen Chancenbudgets gehen. Diese Regelung unterstreicht aus Sicht des VDP den unter Nummer 1 beschriebenen Befund, dass der Schule per saldo keine zusätzlichen Mittel zufließen, sondern lediglich weitere Kostenarten aus demselben Budget zu finanzieren sind. Wir geben zu bedenken, dass eine solche Umschichtung ohne Erhöhung des Gesamtbudgets das Verhältnis zwischen Schulträger und Schulleitung bei der Verteilung der Mittel belasten könnte. Sofern dem Ministerium Erkenntnisse vorliegen, wonach die Chancenbudgets an den Schulen bislang nicht vollständig ausgeschöpft werden und eine Umschichtung insofern unschädlich wäre, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
Zusammenfassung
Der VDP unterstützt das Anliegen des Ministeriums, die mit dem Personaleinsatz verbundenen Sach- und Gemeinkosten künftig anzuerkennen. Wir bitten jedoch um Klarstellung, ob es sich hierbei um zusätzliche Mittel oder um eine Umschichtung innerhalb des bestehenden Chancenbudgets handelt. Weiterhin bitten wir um Erläuterung der Berechnungsgrundlage für die Vier-Prozent-Pauschale sowie um eine Präzisierung der Förderreichweite bei Beauftragung externer Dienstleister. Gerne stehen wir für einen weiteren Austausch zur Verfügung.