Stellungnahme des VDP Berlin-Brandenburg e.V. zur heute im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses beschlossenen Novellierung des Schulgesetzes
Freie Schulen übernehmen in Berlin Verantwortung für rund 55.000 Schülerinnen und Schüler. Sie sichern Bildungsvielfalt und bieten innovative Bildungsangebote. Als Verband Deutscher Privatschulen Berlin-Brandenburg e.V. (VDP) haben wir uns deshalb mit Nachdruck für eine ausgewogene, rechtssichere und datenschutzkonforme Überarbeitung der vorliegenden Schulgesetznovelle (Vorlage zur Beschlussfassung des Parlaments siehe Anhang) eingesetzt. Wir haben dabei gegenüber Politik und Verwaltung die wirtschaftlichen und strukturellen Folgen für die Schulen in freier Trägerschaft klar benannt, die entstehen, wenn eine Schulgeldtabelle mit einer stufenweisen Deckelung des Schulgeldes bis zu einem Familieneinkommen von 81.000 Euro (Tabelle siehe Seite 6) eingeführt wird. Denn Schulen in freier Trägerschaft sind auf ein Schulgeld angewiesen, da die staatliche Finanzierung die tatsächlichen Personal- und Sachkosten nicht vollständig deckt und damit die entstehende Finanzierungslücke nur durch ein Schulgeld ausgeglichen werden kann.
Der VDP hat den gesamten Prozess der Novellierung des Schulgesetzes deshalb kritisch begleitet und darauf hingearbeitet, dass der Gesetzgeber mindestens auf die obere Stufe der neu im Gesetz geschaffenen Schulgeldtabelle verzichtet. Einen Vorschlag, den wir gemeinsam mit der AGFS Berlin in den Prozess eingebracht haben. Gestern wurde ein Kompromiss zwischen den beiden Regierungsparteien gefunden, der diese Forderung teilweise aufgreift. Der Kompromiss sieht ein Schulgeld von maximal 290 Euro im Monat vor, wenn das jährliche Familieneinkommen zwischen 55.001 und 73.000 Euro liegt. Entgegen der ursprünglichen Planung können die Schulträger darüber hinaus den Zusatzbeitrag selbst bestimmen.
Der gefundene Kompromiss mildert damit zwar für einen Teil der Schulen in freier Trägerschaft die unmittelbaren wirtschaftlichen Risiken ab. Gleichzeitig bleiben jedoch zentrale strukturelle Herausforderungen für viele freie Träger bestehen. Denn für sie bedeuten die neuen Regelungen – insbesondere die vereinbarten Schulgeldobergrenzen – weiterhin eine erhebliche Einschränkung ihrer finanziellen Handlungsspielräume, die Anpassungen in ihren pädagogischen Angeboten und Profilen erforderlich machen.
Davon unbenommen beinhaltet das neue Schulgesetz auch
zahlreiche Verbesserungen für Schulen in freier Trägerschaft, wie den
Ost-West-Angleich der Finanzierung, mehr Unterstützung für inklusiven
Unterricht sowie Zuschüsse für Kinder aus wirtschaftlich benachteiligten
Familien.
Der VDP Berlin-Brandenburg wird den Prozess der
Novellierung und Umsetzung des Schulgesetzes weiter aktiv begleiten und
sich darüber hinaus auch in Zukunft konsequent dafür einsetzen, dass die
Arbeit freier Schulen durch gesetzliche und finanzielle
Rahmenbedingungen nachhaltig gesichert wird und ihre Rolle als
unverzichtbarer Bestandteil der Berliner Bildungslandschaft gestärkt
wird.