Forderungen im Bereich Bildung zu den Koalitionsverhandlungen in Berlin 2026
1. Beitrag zur Bildungsvielfalt
Freie Schulen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildungsvielfalt und sind durch Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes in ihrer Eigenständigkeit besonders geschützt. Sie schaffen Bildungsvielfalt, ergänzen das öffentliche Angebot und tragen Verantwortung, von der frühkindlichen Bildung über allgemeinbildende und berufliche Schulen bis zur Weiterbildung. Staatliche Rahmenbedingungen müssen die Vielfalt und Gestaltungsfreiheit freier Schulträger sichern. Veränderungen der Finanzierungs-, Steuerungs- oder Regulierungsstrukturen dürfen nicht dazu führen, dass die verfassungsrechtlich geschützte Eigenverantwortung freier Schulen eingeschränkt wird.
Forderungen des VDP Berlin-Brandenburg e.V.:
- Die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit und Eigenverantwortung freier Schulen dauerhaft sichern und stärken.
- Staatliche Rahmenbedingungen so gestalten, dass Bildungsvielfalt und unterschiedliche pädagogische Profile erhalten und weiterentwickelt werden können.
- Finanzierungs- und Regulierungsstrukturen im Bildungsbereich so ausgestalten, dass die Gestaltungsfreiheit freier Schulträger gewahrt bleibt.
2. Faire Finanzierung freier Schulen
Damit Schulen in freier Trägerschaft ihren Bildungsauftrag dauerhaft erfüllen können, brauchen sie verlässliche und faire Rahmenbedingungen. Die Ausgestaltung der Ersatzschulfinanzierung, gesetzliche Veränderungen sowie unterschiedliche Förder- und Finanzierungsbedingungen gegenüber öffentlichen Schulen beeinflussen die Handlungsspielräume und Planungssicherheit freier Schulträger dabei derzeit erheblich.
Forderungen des VDP Berlin Brandenburg e.V.:
- Mindestens 10 % der vergleichbaren Personalkosten der öffentlichen Schule als Sachkostenzuschuss für alle freien Schulen von der Grundschule bis zur beruflichen Schule umsetzen.
- Schulsozialarbeit und IT-Administration an Schulen in freier Trägerschaft entsprechend ihrer Bedeutung für einen zeitgemäßen Bildungsbetrieb gleichberechtigt finanzieren. Damit müssen zukünftig auch Aufwendungen, die Personalkosten verursachen, aber beim Land outgesourct sind, miteinberechnet werden.
- Ausgestaltung der Ersatzschulfinanzierung und gesetzlicher Rahmenbedingungen so, dass Schulen in freier Trägerschaft keine strukturellen finanziellen Nachteile entstehen.
- Ausgleich finanzieller Belastungen durch gesetzliche Änderungen und Weiterentwicklung der Regelungen zur Ersatzschulfinanzierung (bspw. zur Geschwisterermäßigung).
3. Investitionen in Schulgebäude ermöglichen
Freie Schulen leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Schulplätzen. Dennoch fehlen verlässliche Förderstrukturen für Neubau und Sanierung. Obwohl im Doppelhaushalt 2026/2027 Mittel vorgesehen sind, bleibt die Umsetzung bislang aus.
Forderungen des VDP Berlin Brandenburg e.V.:
- Eine anteilige Finanzierung von Investitionskosten für Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden freier Träger bei staatlichen Zuschüssen von bis zu 75 Prozent der Investitionskosten.
- Förderfähigkeit sowohl für neue Schulgebäude als auch für den Erhalt und die Modernisierung bestehender Gebäude.
- Verlässliche und langfristige Investitionsprogramme mit Planungssicherheit.
4. Gleichberechtigte Teilnahme an Förderprogrammen des Landes und des Bundes
Schüler:innen freier Schulen dürfen nicht benachteiligt werden. Der Zugang zu Fördermaßnahmen des Landes und des Bundes ist bislang nicht durchgängig gewährleistet.
Forderungen des VDP Berlin Brandenburg e.V.:
- Die vollständige Öffnung aller Bildungsförderprogramme für Schulen in freier Trägerschaft.
- Gleichberechtigte Beteiligung an Programmen wie:
- Startchancen-Programm
- Begabtenförderung
- Demokratieförderung
- Gewaltprävention
- Kooperationen zwischen Schulen und Sport- oder Kulturpartnern
- Digitalisierung und Medienbildung
5. Schulen stärken – Stichtagsregelung einführen
Schulen in freier Trägerschaft leisten einen zentralen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Die derzeitige Kopplung der Finanzierung an monatliche Anwesenheitsquoten verursacht erheblichen Verwaltungsaufwand und führt zu Finanzierungslücken, die die Schulen nicht selbst beeinflussen können.
Forderungen des VDP Berlin Brandenburg e.V.:
- Einführung einer Stichtagsregelung (z. B. zum 1. November) für Schulen in freier Trägerschaft, bei der die Finanzierung auf Basis eines Stichtages erfolgt und alle zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Schüler:innen für das gesamte Schuljahr berücksichtigt werden.
6. Lehrkräftegenehmigungen vereinfachen
Schulen in freier Trägerschaft sind auf zügige und verlässliche Personalverfahren angewiesen. Die bisherigen Genehmigungsprozesse verursachen erheblichen Verwaltungsaufwand und erschweren insbesondere vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels die zeitnahe Besetzung offener Stellen. Andere Bundesländer setzen auf unbürokratischere Verfahren unter Wahrung der staatlichen Aufsicht.
Forderungen des VDP Berlin-Brandenburg e.V.:
- Einführung eines Anzeigeverfahrens für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft nach dem Vorbild bspw. der Bundesländer Hessen oder Brandenburg. Lehrkräfte sollen durch die Schulen gegenüber der Schulaufsicht angezeigt und die erforderlichen Qualifikationsnachweise digital eingereicht werden.
7. Fachschulen für Sozialpädagogik sichern
Fachschulen für Sozialpädagogik leisten einen zentralen Beitrag zur Ausbildung pädagogischer Fachkräfte und damit zur Qualität der frühkindlichen Bildung in Berlin. Aufgrund sinkender Kinderzahlen und rückläufiger Ausbildungsnachfrage stehen viele Fachschulen derzeit jedoch unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Gleichzeitig bleibt die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung.
Forderungen des VDP Berlin-Brandenburg e.V.:
- Übergangs- und Strukturmaßnahmen entwickeln, um Ausbildungskapazitäten auch in Phasen rückläufiger Ausbildungszahlen langfristig zu sichern.
- Die Schulgeldersatzfinanzierung so ausgestalten, dass bestehende Ausbildungskapazitäten an Fachschulen für Sozialpädagogik erhalten und langfristig abgesichert werden können.
8. Transparente Verwaltungsverfahren und Entbürokratisierung
Komplexe Verwaltungsverfahren binden Ressourcen, die für Bildung benötigt werden. Dies gilt auch für die LUSD, die perspektivisch auch für Schulen in freier Trägerschaft umgesetzt werden soll.
Forderungen des VDP Berlin Brandenburg e.V.:
- Kein Mehraufwand für Schulen in freier Trägerschaft bei der Nutzung der LUSD. Sie muss deshalb über eine Schnittstelle zu vorhandenen Programmen verfügen und in einer Webbasierten Version zur Verfügung stehen.
- Entbürokratisierung und Digitalisierung sämtlicher Schulverwaltungsprozesse.
9. Folgen der Verbeamtung fair berücksichtigen
Nach Angaben der Bildungsverwaltung sind im Schuljahr 2025/2026 rund 58 Prozent der Lehrkräfte wieder verbeamtet. Die zunehmende Verbeamtung von Lehrkräften verändert damit die Finanzierungsstrukturen im Bildungsbereich.
Forderungen des VDP Berlin Brandenburg e.V.:
- Strukturelle Veränderungen im öffentlichen Schulwesen, insbesondere Veränderungen der Personalstruktur infolge der Verbeamtung von Lehrkräften, dürfen nicht zu rechnerisch bedingten Absenkungen der Personalkostensätze und daraus folgend zu einer Minderung der Ersatzschulzuschüsse führen.
- Absicherung der maßgeblichen Berechnungsparameter der Ersatzschulfinanzierung mindestens auf Vorjahresniveau.